Die Bezeichnung
„biologisch“ darf hierzulande nur für Produkte mit dem Bio-Siegel verwendet
werden. Zu den gängigsten Siegeln gehören das staatliche Bio-Siegel nach der
EG-Öko-Verordnung, das Bioland-Siegel und das Neuland-Siegel. Für Fleischerzeugnisse,
die mit diesen Siegeln versehen sind, darf kein genmanipuliertes Futter
verwendet worden sein (Artikel 9, Absatz 1, EG-Öko-Basis-VO). Es dürfen den
Tieren keine chemisch-synthetisch allophatischen Tierarzneimittel oder
Antibiotika verabreicht werden, zumindest nicht vorbeugend (Artikel 23, Absatz
1, Durchführungsbestimmungen zu EG-Öko-Basis-VO).
Deren Einsatz
zur Krankeitsbekämpfung ist aber okay (Artikel 24, Absatz 3).
Haltungsbedingungen, Tierzugänge und –abgänge, Tierverluste, Futter und
Krankheiten etc. müssen durch Haltungsbücher zurückverfolgbar sein. Die Tiere
dürfen in der Haltungsstätte nicht aufeinandergequetscht werden und müssen
genug Freiraum haben, um ihre „artspezifischen Bedürfnisse“ auszuleben.
Theoretisch sichert das Siegel den Tieren also natürliches Stehen, bequemes
Liegen, Umdrehen, Putzen, Strecken und Flügelschlagen (Artikel 10, Absatz 3
Durchführungsbestimmungen zu EG-Öko-Basis-VO)...
Mindestens
einmal jährlich werden Bio-Betriebe durch die Kontrollstellen überprüft.
Allerdings kündigen sich die Kontrolleure höflicherweise vorher bei den
Betrieben an… :)
(Nach Sebastian Zösch und Dominik Schäfer vom VEBU, im Anhang von TIERE ESSEN)
