Freitag, 24. Mai 2013

Bio, logisch?


Die Bezeichnung „biologisch“ darf hierzulande nur für Produkte mit dem Bio-Siegel verwendet werden. Zu den gängigsten Siegeln gehören das staatliche Bio-Siegel nach der EG-Öko-Verordnung, das Bioland-Siegel und das Neuland-Siegel. Für Fleischerzeugnisse, die mit diesen Siegeln versehen sind, darf kein genmanipuliertes Futter verwendet worden sein (Artikel 9, Absatz 1, EG-Öko-Basis-VO). Es dürfen den Tieren keine chemisch-synthetisch allophatischen Tierarzneimittel oder Antibiotika verabreicht werden, zumindest nicht vorbeugend (Artikel 23, Absatz 1, Durchführungsbestimmungen zu EG-Öko-Basis-VO).
Deren Einsatz zur Krankeitsbekämpfung ist aber okay (Artikel 24, Absatz 3). Haltungsbedingungen, Tierzugänge und –abgänge, Tierverluste, Futter und Krankheiten etc. müssen durch Haltungsbücher zurückverfolgbar sein. Die Tiere dürfen in der Haltungsstätte nicht aufeinandergequetscht werden und müssen genug Freiraum haben, um ihre „artspezifischen Bedürfnisse“ auszuleben. Theoretisch sichert das Siegel den Tieren also natürliches Stehen, bequemes Liegen, Umdrehen, Putzen, Strecken und Flügelschlagen (Artikel 10, Absatz 3 Durchführungsbestimmungen zu EG-Öko-Basis-VO)...

Mindestens einmal jährlich werden Bio-Betriebe durch die Kontrollstellen überprüft. Allerdings kündigen sich die Kontrolleure höflicherweise vorher bei den Betrieben an… :) 


(Nach Sebastian Zösch und Dominik Schäfer vom VEBU, im Anhang von TIERE ESSEN)